Flavescence dorée - die Quarantänekrankheit im Weingarten
Gegen die Goldgelbe Vergilbung hilft kein Spritzmittel, nur Roden. Wie sich die Krankheit in Österreich ausbreitet und was Winzer…
Eine Krankheit, gegen die es kein Mittel gibt
Die Goldgelbe Vergilbung der Rebe, international Flavescence dorée, wird von Phytoplasmen ausgelöst - Bakterien ohne Zellwand, die im Leitgewebe der Pflanze sitzen. Genau das macht sie so unangenehm: Eine befallene Rebe lässt sich nicht behandeln. Es gibt kein Spritzmittel, das die Pflanze heilt. Die AGES formuliert das ohne Umschweife - übrig bleiben zwei Wege: den kranken Stock roden und den Überträger bekämpfen.
Flavescence dorée ist ein meldepflichtiger EU-Quarantäneschädling. Wer einen Verdacht hat, muss ihn den Pflanzenschutzbehörden melden; diese ordnen die Rodung an.
Der Überträger heisst Amerikanische Rebzikade
Von Rebe zu Rebe kommt das Phytoplasma nur auf einem Weg: über die Amerikanische Rebzikade, Scaphoideus titanus. Eine direkte Übertragung von Pflanze zu Pflanze gibt es nicht. Das Insekt frisst ausschliesslich an Weinreben, was die Bekämpfung planbar macht - und den Kalender diktiert:
- Ab Ende Mai schlüpfen die Larven. Sie durchlaufen fünf Stadien.
- Ab dem dritten Larvenstadium, also Mitte bis Ende Juni, können sie die Krankheit übertragen.
- Ab Juli sind die adulten Tiere unterwegs, 5 bis 6 Millimeter gross, beigefarben und gemustert.
Diese drei Daten erklären, warum die vorgeschriebenen Behandlungen zwischen Mai und Juli liegen: Es geht darum, die Larven zu erwischen, bevor sie infektiös werden.
Woran man den Befall erkennt
Die Symptome sind auffällig, treten aber erst im Sommer klar hervor:
- Blattverfärbung - Gelbfärbung bei weissen Sorten, dunkle Rotfärbung bei roten
- Eingerollte Blattränder, nach unten gebogen
- Mangelnde Holzreife - die Triebe verholzen nicht richtig und bleiben gummiartig
- Gestauchte Internodien und verkümmerte, schrumpfende Beeren
Neben der Rebe können auch Wildpflanzen wie Waldrebe (Clematis) und Götterbaum den Erreger beherbergen.
Wie weit sie in Österreich vorgedrungen ist
Die Rebzikade wurde 2004 erstmals in der Südoststeiermark rund um Klöch und St. Anna am Aigen beobachtet. Der erste bestätigte Ausbruch der Krankheit selbst folgte 2009 in der Gemeinde Tieschen.
Heute ist das Insekt in der Süd- und Oststeiermark sowie im Südburgenland fest etabliert, und die Krankheit wurde inzwischen in weiten Teilen des Burgenlands nachgewiesen. Die Zikade selbst tritt mittlerweile auch im Weinviertel in hohen Populationen auf - dort bisher ohne die Krankheit, was den entscheidenden Unterschied macht: Der Vektor allein ist harmlos, gefährlich wird die Kombination.
In der Steiermark bestehen derzeit fünf Befallszonen. Eine Zone wird aufgehoben, wenn zwei Jahre in Folge kein Befall festgestellt wird - ein Mechanismus, der zeigt, dass die Sache nicht nur in eine Richtung läuft.
Was Winzer verpflichtend tun müssen
Das Burgenland hat am 21. Mai 2026 eine neue Landesstrategie beschlossen. Sie arbeitet mit drei Zonen - Befallszone, Sicherheitszone und Verbreitungsgebiet - und staffelt die Auflagen danach. Die Pflichten in Befallsgebieten sind konkret:
- Roden samt Wurzelwerk. Befallene und symptomatische Stöcke müssen entfernt werden, und zwar vollständig. Das gilt ausdrücklich auch für Privatgärten, für Zierreben und für verwilderte Weingärten - ein einziger vergessener Stock hinter dem Haus reicht als Infektionsquelle.
- Mindestens zwei Insektizidbehandlungen zwischen Mai und Juli, abgestimmt auf die Entwicklungsstadien der Zikade. Für Bio- und konventionelle Betriebe gelten unterschiedliche zugelassene Mittel.
- Dokumentation für drei Jahre. Behandlungsaufzeichnungen und Rechnungen müssen aufbewahrt werden.
Die Behörden kontrollieren und können die Rodung im Weg der Ersatzvornahme durchsetzen. Die Landwirtschaftskammer Burgenland nennt Strafen von bis zu 30.000 Euro.
Der Zielkonflikt, den kaum jemand ausspricht
Hier stossen zwei Förderlogiken aufeinander. Im Agrarumweltprogramm ÖPUL gibt es die Massnahme „Insektizidverzicht in Wein, Obst und Hopfen" - Betriebe erhalten Geld dafür, dass sie eben nicht spritzen. Wer in einer Befallszone liegt, muss aber spritzen. Wegen der starken Ausbreitung der Rebzikade in fast allen österreichischen Weinbaugebieten können Betriebe deshalb ab dem Antragsjahr 2026 vorzeitig und ohne Rückzahlungspflicht aus dieser Massnahme aussteigen.
Das ist die ehrliche Bilanz eines Quarantäneschädlings: Er kostet nicht nur Ertrag, er dreht auch eine ökologische Massnahme wieder zurück.
Was der Weinbauverband verlangt
Das Präsidium des Österreichischen Weinbauverbands hat Ende Juli 2026 einen nationalen Krisenstab gefordert - im selben Beschluss, in dem es sich für die Krisendestillation aussprach. Verlangt wird zusätzlich Geld für das Roden befallener Weingärten und für eine anschliessende Brachezeit.
Der Grund dafür liegt in der Rechnung des einzelnen Betriebs. Wer roden muss, verliert nicht eine Ernte, sondern die Fläche für Jahre: Neuanlage, drei bis vier Jahre bis zum ersten vollen Ertrag, dazu die Kosten für Pflanzgut und Arbeit. Ohne Ausgleich trägt ein Betrieb die Folgen einer Massnahme, die im Interesse aller Nachbarn liegt.
Was das für Weintrinker bedeutet
Zwei Dinge sind wichtig - und eines davon wird häufig verwechselt.
Für die Gesundheit ist die Krankheit ohne Bedeutung. Phytoplasmen befallen Pflanzen, nicht Menschen. Aus befallenen Anlagen wird ohnehin kein Wein, weil die Beeren verkümmern.
Pilzresistente Sorten helfen nicht. PIWI-Sorten sind gegen Echten und Falschen Mehltau gezüchtet, also gegen Pilze. Flavescence dorée wird von Phytoplasmen verursacht und von einem Insekt übertragen - dagegen ist keine der zugelassenen Sorten resistent. Wer meint, mit einer PIWI-Anlage das Thema erledigt zu haben, irrt.
FAQ - Häufige Fragen zur Goldgelben Vergilbung
Was ist Flavescence dorée?
Eine Quarantänekrankheit der Weinrebe, ausgelöst von Phytoplasmen. Auf Deutsch heisst sie Goldgelbe Vergilbung.
Wie wird die Krankheit übertragen?
Ausschliesslich durch die Amerikanische Rebzikade und über infiziertes Pflanzgut. Von Rebe zu Rebe springt sie nicht.
Kann man befallene Reben behandeln?
Nein. Es gibt kein wirksames Mittel gegen den Erreger. Befallene Stöcke müssen samt Wurzelwerk gerodet werden.
Wo tritt sie in Österreich auf?
In der Süd- und Oststeiermark sowie in weiten Teilen des Burgenlands. Die Rebzikade selbst hat sich bis ins Weinviertel ausgebreitet.
Welche Pflichten haben Winzer?
Rodung befallener Stöcke, mindestens zwei Insektizidbehandlungen zwischen Mai und Juli und dreijährige Dokumentation. Bei Verstössen drohen im Burgenland Strafen bis 30.000 Euro.
Gilt das auch für Reben im Privatgarten?
Ja. Die Rodungspflicht umfasst ausdrücklich Privatgärten, Zierreben, Clematis-Bestände und verwilderte Weingärten.
Sind PIWI-Sorten dagegen resistent?
Nein. PIWI-Sorten sind gegen Pilzkrankheiten gezüchtet. Flavescence dorée wird von Phytoplasmen verursacht und ist davon nicht betroffen.
Ist Wein aus Befallsgebieten bedenklich?
Nein. Phytoplasmen sind für den Menschen unschädlich, und befallene Reben liefern ohnehin keine verwertbaren Trauben.


